Immobilien erben und vererben

Vermeiden Sie einen Streit ums Erbe! Wir kennen vernünftige Lösungen.

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Ihr wertvoller Nachlass in guten Händen

Ein Erbe ist immer eine ambivalente Angelegenheit. Wir erben bedeutende Vermögenswerte, verbunden mit dem traurigen Abschied von einem nahestehenden Menschen. Auch der Erblasser erlebt eine emotionale Gradwanderung, trifft er doch zu seinen Lebzeiten Entscheidungen über seinen Nachlass und über seinen Tod hinaus. Manche Entscheidungen führen zu Konflikten, Anfechtungen und endlosem Streit. Und nicht immer ist ein Testament vorhanden, aus dem der letzte Wille des Erblassers eindeutig hervorgeht. Eine gute Beratung leistet wertvolle Unterstützung.

Sie haben Fragen?

Wir sind für Sie da.

Thilo Pörling
Immobilienkaufmann
+49 (0)2651 – 40 23 999

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Haben Sie alles gut bedacht?

Eine Immobilie ist ein bedeutender Vermögenswert. Diesen zu vererben oder zu erben hat finanzielle, rechtliche, steuerliche und emotionale Konsequenzen. Konflikte sind oft vorprogrammiert. Erblasser und Erben sollten sich gut beraten lassen.

Wer kann erben?

Grundsätzlich darf der Erblasser seine Immobilie per Testament vererben, an wen er möchte. Der Begünstigte muss kein Familienmitglied sein. Allerdings hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass den hinterbliebenen Ehepartnern und Kindern ein Pflichtteil zusteht. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und bedeutet einen Anspruch auf eine Geldzahlung gegen den Erben. Pflichtteilberechtige sind keine Erben und werden auch nicht Teil einer Erbengemeinschaft.

Es gibt kein Testament?

Ist kein Testament vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Eigentümer werden nun der Ehepartner und die Kinder. Der Ehepartner erbt 50 %, die übrigen Anteile werden auf die Kinder aufgeteilt. Außerdem: Gibt es mehrere Erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Diese wird vor dem Gesetz als juristische Person angesehen und die Erben müssen ihre Entscheidungen gemeinsam und einstimmig treffen. Dieser Umstand sorgt nicht selten für große Konflikte, die oft ungelöst bleiben und die Betroffenen für Jahre spalten. Es ist oft unmöglich, gemeinsam klare Entscheidungen über die Zukunft der Immobilie zu treffen: Ein Erbe möchte darin wohnen bleiben, ein anderer will vermieten oder verkaufen. Es ist ratsam, diese Mission einem neutralen Profi zu übergeben, der darauf achtet, dass bestmöglich im Sinne aller Beteiligten agiert wird. In der Regel ist ein Verkauf die einfachste und einzige Option.

Der Erbvertrag – Alternative zum Testament?

Beim Erbvertrag wird zwischen Erblasser und Erben zu Lebzeiten vertraglich geregelt, wie über die Immobilie des Erblassers nach seinem Tod verfügt werden soll. Und welche Bedingungen daran geknüpft sind. Es können auch Personen in den Erbvertrag aufgenommen werden, die nicht zur Familie gehören. Im Gegensatz zum Testament, das der Erblasser ohne Hilfe verfassen, jederzeit ändern und vernichten kann, ist ein Erbvertrag ein notariell beglaubigter Vertrag, dem beide Vertragspartner zustimmen müssen. Eine nachträgliche Änderung ist nicht mehr möglich.

Schenkung zu Lebzeiten

Ein Freund, ein Familienmitglied oder meist das eigene Kind bekommen einen Vermögensgegenstand schon zu Lebzeiten übertragen, den sie später sowieso geerbt hätten.

Wer seine Immobilie zu Lebzeiten verschenken möchte, sollte unbedingt auch seine eigene Vorsorge absichern – entweder durch ein lebenslanges Wohnrecht, ein Nießbrauchrecht bei vermieteten Immobilien oder als Gegenleistung Pflege durch den Beschenkten im Krankheitsfall. Die Übertragung von Immobilien und die daran geknüpften Bedingungen müssen in einem notariell beglaubigten Schenkungsvertrag festgelegt werden.

Der Grund für eine Schenkung an die Kinder zu Lebzeitgen ist meist finanzieller Natur. Für nahe Verwandte gelten hohe Freibeträge. Sie bietet aber auch die Möglichkeit, Personen von der Erbfolge auszuschließen. Durch die Schenkung sinkt der Wert des Nachlasses und damit auch der Pflichtanteil. Dieser Anspruch mindert sich jedes weitere Jahr nach der Schenkung um 10 % und erlischt komplett nach 10 Jahren. Daher sollte eine Immobilien-Schenkung rechtzeitig geplant werden.

Immobilie erben und vererben

Sie fragen, wir antworten.

Natürlich sind hier nicht längst nicht alle Optionen geklärt. Was Sie der bei Planung Ihres Nachlasses beachten müssen, was Ihnen besonders wichtig ist, welche Szenarien Sie unbedingt verhindern möchtne, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch herausfinden. Wir sind für Sie da.

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