Immobilien im Scheidungsfall

Vermeiden Sie teure Fehler. Wir finden vernünftige Lösungen.

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Was passiert mit der Immobilie?

Jede Trennung verläuft anders. Aber leider nicht immer versöhnlich und mit Bedacht. Verletzte Gefühle, verpasste Chancen, der Streit um die Kinder und der Streit über die gerechte Aufteilung der Vermögenswerte vergiften nachhaltig das Klima. Eine gute Lösung ist oft nicht in Sicht.

Und was passiert nun mit den eigenen vier Wänden, dem Zuhause, in dem man gemeinsam gelebt hat. Oft sind die Kredite noch nicht vollständig getilgt und keiner der Eheleute ist finanziell in der Lage, den Ex-Partner auszubezahlen. Oder die Fronten sind so zerstritten, dass es keine vernünftige Lösung geben kann. Ein Verkauf scheint unausweichlich. Damit die Situation nicht weiter eskaliert und die persönlichen Umstände einen bestmöglichen Verkauf erschweren würden, sollte man nicht auf die Unterstützung eines neutralen Profis verzichten.

Wir können keine Eheprobleme lösen, aber wir helfen Ihnen dabei, teure Fehler zu vermeiden und einen Ausweg zu finden, der für alle gut ist. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, was mit der gemeinsamen Immobilie passieren soll.

Sie haben Fragen?

Wir sind für Sie da.

Thilo Pörling
Immobilienkaufmann
+49 (0)2651 – 40 23 999

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Immobilien und Scheidung

Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie im Falle einer Trennung? Es gibt viele Fragen zu Kosten, Wertermittlung und Vermögensaufteilung. Es ist im Interesse beider Seiten, hier einvernehmliche Lösungen zu finden

Ein Ehepartner zahlt den anderen aus.

Eine Partei möchte in dem gemeinsamen Zuhause weiterhin wohnen bleiben und bietet dem Ex-Partner eine Ausgleichszahlung an. Damit erhält er im Gegenzug auch dessen Anteile an der Immobilie und besitzt damit 100 %. Dies wird notariell beglaubigt und ins Grundbuch eingetragen. Vorab sollte aber unbedingt der Wert der Immobilie von einem neutralen Experten ermittelt werden. Ein großes Problem liegt meist in der Vermögenssituation des Auszahlenden. Die erforderlichen Mittel für die Übernahme der Anteile können nicht oder nur unter Schwierigkeiten aufgebracht werden.

Oft die beste Lösung: Die Immobilie wird verkauft.

Oft lässt der finanzielle Spielraum der Ex-Eheleute nur diese Lösung zu. Die Immobilie wird verkauft und der Erlös gleichermaßen aufgeteilt. Wichtig: Vermeiden Sie Stress und Uneinigkeiten. Fehler kosten Geld. Um einen realistischen Verkaufspreis festzulegen, der Lage, Zustand, Preisentwicklung und besondere Potentiale der Immobilie berücksichtigt, ist die Unterstützung von neutralen Spezialisten unbedingt zu empfehlen

Die Immobilie wird geteilt.

Es gibt auch die Situation, in denen Ex-Partnern zu einer gütlichen und vernünftigen Einigung gelangen. Beide hängen an ihrem Zuhause und – wichtige Voraussetzung – die Immobilie ermöglicht den Umbau in zwei separate Wohneinheiten. So können beide Parteien nach der Scheidung in ihrer Immobilie wohnen bleiben oder jeder Partner könnte seinen Anteil auch verkaufen oder vermieten. Der Umbau kann erhebliche Kosten verursachen. Auch in dieser Situation sollte man sich von Profis wie uns beraten lassen. Wir helfen Ihnen, Potentiale für einen optimalen Umbau auszuschöpfen und unterstützen mit unserem Netzwerk an Dienstleistern.

Die Immobilie wird auf die Kinder übertragen.

Wenn beide Ehepartner wünschen, dass die Immobilie im Familienbesitz bleibt, kann die Übertragung auf die Kinder eine charmante Lösung sein. Das geht auch, wenn die Kinder noch nicht volljährig sind. In diesem Fall allerdings bedarf es der Zustimmung durch das Vormundschaftsgericht. Es kann aber auch sein, dass nur ein Ehepartner seinen Anteil an den gemeinsamen Nachwuchs verschenken möchte. In diesem Fall bedarf es, neben der Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht bei Minderjährigen, auch der ausdrücklichen Zustimmung des anderen Ehepartners. Bei einer Schenkung müssen beide Ex-Partner sich einig sein.

Die Immobilie wird nach der Scheidung vermietet.

Die Immobilie bleibt als Vermögenswert erhalten. Wichtig ist, dass die Ex-Partner sich einig sind, was die Verwaltung der Immobilie betrifft. Ansonsten bietet die Vermietung den Vorteil, dass bestehende Kredite durch die Mieteinahmen getilgt werden können und so eine eventuelle Ausfallentschädigung an die Bank entfällt.

Immobilien und Scheidung

Sie fragen, wir antworten.

Natürlich sind hier nicht längst nicht alle Optionen geklärt. Was für Sie im Falle einer Scheidung die beste Lösung ist, und welche Konsequenzen damit verbunden sind, lässt sich nur in einem persönlichen Gespräch klären. Lassen Sie sich von uns umfassend beraten.

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